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Lexikon

DSGVO / AVV

Datenschutzrecht und der Vertrag, der die Auftragsverarbeitung regelt.

Definition

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt EU-weit den Umgang mit personenbezogenen Daten. Verarbeitet ein Dienstleister solche Daten im Auftrag eines Kunden, verlangt Artikel 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Pflichten, Weisungsrechte, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) und den Umgang mit Subunternehmern festlegt. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich verantwortlich und muss seinen Dienstleister deshalb sorgfältig auswählen und überwachen. AVV und TOM-Nachweise gehören zu den häufigsten Anforderungen in Fragebögen.

was für Dienstleister bedeutet

Für Dienstleister sind DSGVO und AVV ein Dauerthema: Praktisch jeder Kunde verlangt einen unterzeichneten AVV plus Nachweise zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Fragen dazu wiederholen sich bei jedem Kunden fast identisch, werden aber jedes Mal neu beantwortet. Dazu kommen Nachfragen zu Subunternehmern, Speicherorten und Löschkonzepten. Wer AVV-Vorlagen und TOM-Antworten griffbereit hat, erledigt das Datenschutzkapitel jeder Prüfung in Minuten.

Wie kann tendry helfen

Mit Tendry beantworten Sie DSGVO- und AVV-bezogene Fragen aus geprüftem Wissen und haben TOM-Nachweise sofort parat. So erledigen Sie das Datenschutzkapitel jeder Kundenprüfung schnell und einheitlich.

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