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Lexikon

Ausschreibung

Der formelle Prozess, mit dem ein Unternehmen Anbieter zum Angebot auffordert.

Definition

Bei einer Ausschreibung legt der Auftraggeber seinen Bedarf offen und lädt Anbieter ein, dazu ein Angebot einzureichen. Man unterscheidet zwei Welten: die öffentliche Ausschreibung (Behörden, gesetzlich geregelt über Vergaberecht wie GWB, VgV oder VOB) und die private Ausschreibung, bei der Unternehmen ihren Vergabeprozess frei gestalten. In der Praxis läuft eine Ausschreibung oft mehrstufig: von der Markterkundung (RFI) über die eigentliche Angebotsanfrage (RFP) bis zur Preisabfrage (RFQ). Bei IT-nahen Leistungen enthält sie zunehmend einen Sicherheitsfragebogen und Nachweise zu Zertifikaten, Datenschutz und Regulatorik.

was für Dienstleister bedeutet

In der Ausschreibung gewinnt nicht immer der beste Anbieter, sondern der, der am besten antwortet. Der Auftraggeber vergleicht Anbieter strukturiert und meist anonymisiert: Wer vollständig, fristgerecht und überzeugend antwortet, kommt weiter; wer ausweicht oder eine Frist reißt, fällt raus. Die Tücke liegt im Umfang. Eine einzige Ausschreibung bündelt Fragen zu Leistung, Preis, Referenzen, Sicherheit und Compliance, und die Antworten liegen verstreut bei verschiedenen Personen im Team. Genau deshalb kostet die Bearbeitung so viel Zeit: nicht das Beantworten ist das Problem, sondern das Zusammensuchen. Und weil sich viele Fragen über verschiedene Ausschreibungen hinweg wiederholen, wird derselbe Aufwand immer wieder von vorn betrieben.

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