Aufsichtliche Anforderungen an die IT von Versicherern und Banken.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlicht Leitlinien, die aufsichtliche Anforderungen europaweit vereinheitlichen. Für Dienstleister am wichtigsten sind die „EBA-Leitlinien zu Auslagerungen" (EBA/GL/2019/02): Sie verlangen von Instituten unter anderem ein Auslagerungsregister, eine Risikoanalyse, eine Due Diligence vor Vertragsschluss und eine laufende Überwachung ihrer Dienstleister. Mit Einführung von DORA sind die IKT-bezogenen Teile weitgehend in das DORA-Rahmenwerk übergegangen; für Auslagerungen außerhalb der IKT bleiben die EBA-Leitlinien maßgeblich. Rechtlich richten sie sich an Aufsichtsbehörden und Institute, nicht direkt an die Dienstleister.
Auch wenn die EBA-Leitlinien formal die Institute adressieren, landen die Anforderungen beim Dienstleister. Ihr Finanzkunde muss Sie vor und während der Zusammenarbeit prüfen, vertraglich einbinden und überwachen und reicht das als Fragebögen, Nachweisforderungen und Audit-Rechte weiter. Die Inhalte überschneiden sich stark mit DORA- und Auslagerungsanfragen, werden aber selten wiederverwendet. Wer diese Anforderungen souverän und schnell bedient, bleibt im regulierten Umfeld lieferfähig.
Mit Tendry beantworten Sie Anfragen rund um die EBA-Leitlinien und das Auslagerungsmanagement Ihrer Finanzkunden aus einer geprüften, wiederverwendbaren Wissensbasis. Wie Institute ihre Auslagerungen auf der Buyer-Seite steuern, zeigt unsere Plattform Leno.